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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Oskar Ledergerber Druckerei AG für Geschäftskunden 
im Bereich von Dienst- und Werkleistungen
Stand: Dezember 2012 I. Geltungsbereich II. Angebot und Vertragsschluss III. Preise IV. Lieferungen und Lieferfristen V. Zahlung VI. Eigentumsvorbehalt VII. Gewährleistung für Werkleistungen VIII. Haftung IX. Pflichten des Kunden X. Urheberrecht XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand I. Geltungsbereich 1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind branchenüblich. Sie gelten für die Erbringung sämtlicher Leistungen der Oskar Ledergerber Druckerei AG. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden. Die Erteilung eines Auftrages schliesst die Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Besteller ein. 2. Oskar Ledergerber Druckerei AG erkennt von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden nicht an. Diese werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn Oskar Ledergerber Druckerei AG ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. II. Angebot und Vertragsschluss 1. Der Vertrag zwischen Oskar Ledergerber Druckerei AG und dem Kunden kommt erst mit dem Beginn der Leistungserbringung oder mit dem Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Oskar Ledergerber Druckerei AG zustande. Aufträge des Kunden gelten erst dann als angenommen, wenn Oskar Ledergerber Druckerei AG mit der Leistungserbringung beginnt oder die Aufträge von Oskar Ledergerber Druckerei AG schriftlich bestätigt worden sind. Ohne anderslautende Angaben beruhen die Preisberechnungen in den Angeboten auf vollständigen, zur Bearbeitung geeigneten Unterlagen und Daten, sowie verbindlichen, unmissverständlich bezeichneten Angaben. Angebote, die auf Grund ungenauer oder noch nicht vorliegender Unterlagen erfolgen, haben stets unverbindlichen Richtpreis-Charakter. Abgegebene Richt- und Budgetpreise im Angebotsstadium sind nicht verbindlich. Ohne anderslautende Angabe erlischt die Preisbindung nach 30 Tagen. 2. Werden vom Kunden bestimmte Anforderungen an die von Oskar Ledergerber Druckerei AG zu erbringenden Leistungen gestellt, so hat er diese bei Auftragserteilung schriftlich niederzulegen. III. Preise 1. Die Preise der Oskar Ledergerber Druckerei AG gelten – sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist – ab Werk rein netto, exklusive Verpackung, Versandanteilen, Transport, Porti, Kuriere, Kosten für Datenträger und Datenübermittlung sowie allgemeine Spesen wie beispielsweise Reise- und Aufenthaltskosten von Personal. Diese wird zu den Selbstkosten berechnet und zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe. 2. Die für einen konkreten Auftrag vereinbarten Preise sind für Nachbestellungen zu diesem Auftrag nicht verbindlich. Besteht zwischen Oskar Ledergerber Druckerei AG und dem Kunden eine Rahmenvereinbarung, so bewegen sich die Preise für Nachbestellungen in dessen Grenzen. 3. Auf Wunsch des Kunden erstellt Oskar Ledergerber Druckerei AG Korrekturabzüge bzw. -dokumente, die gesondert berechnet werden. 4. Die Preise verstehen sich vorbehältlich eventueller Materialpreisaufschläge, die vor Auftragsbeendigung eintreten. IV. Lieferungen und Lieferfristen 1. Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, sobald die Ware den Firmensitz/das Lager der Oskar Ledergerber Druckerei AG verlassen hat und zwar auch dann, wenn Oskar Ledergerber Druckerei AG abweichend von Ziff. III. 1. die Versandkosten übernommen hat. Bei vom Kunden zu vertretenden Verzögerungen der Auslieferung bzw. des Versands geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Das Vorstehende gilt auch für Teillieferungen. Dem Kunden steht es frei, die Ware auf seine Kosten während des Transportes zu versichern. 2. Die von Oskar Ledergerber Druckerei AG angegebenen Lieferfristen sind freibleibend und angenähert, es sei denn, es wurden ausdrücklich einzelvertraglich Fixtermine vereinbart. 3. Ist die Leistung der Oskar Ledergerber Druckerei AG von einer richtigen bzw. rechtzeitigen Belieferung abhängig, so verlängern sich vereinbarte Lieferfristen entsprechend, sofern Oskar Ledergerber Druckerei AG selbst nicht ordnungsgemäss und/oder rechtzeitig beliefert wurde und ein entsprechendes Deckungsgeschäft Oskar Ledergerber Druckerei AG nicht oder nicht in wirtschaftlich zumutbarer Weise möglich war. Die Lieferfrist verlängert sich um den Zeitraum, von dem an der Kunde von Oskar Ledergerber Druckerei AG Korrekturabzüge, Layouts usw. zur Prüfung erhalten hat, bis zum Tage des Zugangs seiner Stellungnahme bei Oskar Ledergerber Druckerei AG. Verlangt der Kunde nach der Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Dauer der Leistungserbringung durch Oskar Ledergerber Druckerei AG beeinflussen, so verlängert sich die Lieferfrist um den entsprechenden Zeitraum. Die Lieferfrist verlängert sich darüber hinaus angemessen bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, wie z. B. Mobilmachung, Krieg, Auswirkungen von Arbeitskampfmassnahmen usw., die ausserhalb des Einflussbereichs von Oskar Ledergerber Druckerei AG liegen und von Oskar Ledergerber Druckerei AG nicht zu vertreten sind. Oskar Ledergerber Druckerei AG wird das Vorliegen solcher Hindernisse dem Kunden mitteilen. 4. Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% des bestellten Quantums – bei Extraanfertigung des Materials bis 20% – können ohne anderslautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert. 5. Vom Besteller beschafftes Material, welches eine für die Verarbeitung geforderte Eignung aufzuweisen hat, ist Oskar Ledergerber Druckerei AG frei Haus zu liefern. Der Besteller haftet für alle Schäden, die aus einer allfälligen Nichteignung des Materials entstehen können (Qualität, Quantität). Dazu gehört auch eine Einlagerung des Materials auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. 6. Die bei den Abrufaufträgen entstehenden Mehrkosten für die Beanspruchung des Lagers und die Verzinsung des im Auftrag gebundenen Kapitals (Arbeit, Material) gehen zu Lasten des Bestellers. 7. Die Lieferung der Ware bedingt die Inrechnungstellung der anfallenden Transportkosten. Paletten, Behälter und Kisten werden ausgetauscht oder zum Selbstkostenpreis fakturiert, wenn sie nicht innert vier Wochen nach Erhalt der Sendung in gutem Zustand und franko zurückgesandt werden. V. Zahlung 1. Zahlungen sind – sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde – 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. 2. Bei Zahlungszielüberschreitungen ist Oskar Ledergerber Druckerei AG berechtigt, vom Kunden Zinsen in Höhe von 3% zu verlangen. Falls Oskar Ledergerber Druckerei AG in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist Oskar Ledergerber Druckerei AG berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Kunde ist jedoch berechtigt, Oskar Ledergerber Druckerei AG nachzuweisen, dass als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 3. Oskar Ledergerber Druckerei AG akzeptiert generell keine Wechsel und WIR. Oskar Ledergerber Druckerei AG ist nicht verpflichtet, Zahlungen mit Checks zu akzeptieren. In jedem Fall werden Checks nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Zwischenzinsspesen zu Lasten des Kunden angenommen. 4. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit von Oskar Ledergerber Druckerei AG nicht anerkannten Gegenansprüchen zu verrechnen oder diesbezüglich ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, die Forderungen sind zwischen den Vertragsparteien unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. 5. Änderungen, Korrekturen oder Zusatzleistungen, die im Verlauf der Auftragsausführung durch den Auftraggeber oder dessen beauftragten Vermittler angebracht werden und nicht im Kostenvoranschlag enthalten sind, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Oskar Ledergerber Druckerei AG kann, ohne vorherige Ankündigung, zusätzliche, für eine sachgemässe Arbeitausführung notwendige Aufwendungen separat in Rechnung stellen. Dies trifft vor allem bei mangelhaften, fehlenden oder für die Wiedergabe schlecht geeigneten Unterlagen zu. 6. Gebühren für Hosting oder ASP (Application Service Providing) werden jeweils bei Beginn der Dienstleistungen oder, bei bestehendem Vertrag, am Anfang des Quartals fakturiert. Die Gebühren werden in Monatsschritten pro rata temporis berechnet. Das Minimum sind 6 Monate. Oskar Ledergerber Druckerei AG kann die Gebühren jederzeit, insbesondere aber im Falle geänderter Gestehungskosten oder grosser Beanspruchung eines Anschlusses, unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen schriftlich auf Monatsende anpassen. Verbesserungen des Dienstleistungsangebotes unter Beibehaltung der Gebühren sowie Gebührenreduktionen können auch mit einer kürzeren Ankündigungsfrist auf Monatsende in Kraft gesetzt werden. 7. Oskar Ledergerber Druckerei AG kann nach Bestellungsannahme Zahlungsgarantien verlangen. Unterbleiben diese, so kann die weitere Auftragsbearbeitung eingestellt werden, wobei die aufgelaufenen Kosten ohne Verzug fällig werden. Bedingen Aufträge die Bindung grösserer Geldmittel, entweder für Material und Fremdarbeiten oder weil sich die Auftragsabwicklung über mehr als 2 Monate hinzieht, so ist Oskar Ledergerber Druckerei AG berechtigt, Vorauszahlungen zur Deckung ihrer Aufwendungen zu verlangen. Auf Verlangen des Bestellers eingekaufte Materialien, Papiere und Kartons, die nicht innerhalb von 3 Monaten zur Verwendung gelangen, werden von Oskar Ledergerber Druckerei AG unter Belastung der damit verbundenen Umtriebe fakturiert. VI. Eigentumsvorbehalt/Abtretung 1. Oskar Ledergerber Druckerei AG behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren vor, bis alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung beglichen sind. 2. Verkauft der Kunde die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware im Rahmen des ordnungsgemässen Geschäftsverkehrs weiter, so tritt er bereits zu diesem Zeitpunkt Oskar Ledergerber Druckerei AG alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräusserung gegen seinen Abnehmer oder Dritte zustehen. Zur Einziehung dieser abgetretenen Forderung ist der Kunde bis auf Widerruf durch Oskar Ledergerber Druckerei AG berechtigt und verpflichtet. Die Befugnis von Oskar Ledergerber Druckerei AG, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen Oskar Ledergerber Druckerei AG gegenüber ordnungsgemäss nachkommt, verpflichtet sich Oskar Ledergerber Druckerei AG, Forderungen nicht selbst einzuziehen. Der Kunde hat Oskar Ledergerber Druckerei AG alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung mitzuteilen. 3. Der Kunde darf keine Verfügungen über die Vorbehaltsware treffen, die die Rechte von Oskar Ledergerber Druckerei AG beeinträchtigen, wie etwa Verpfändung, Sicherungsübereignung oder -abtretung. Bei Pfändungen sowie bei Beschlagnahme durch Dritte hat der Kunde Oskar Ledergerber Druckerei AG unverzüglich davon zu benachrichtigen. 4. Übersteigen die Oskar Ledergerber Druckerei AG übertragenen Sicherheiten bezogen auf den realisierbaren Wert der Sicherungsgegenstände den Wert der zu sichernden Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so ist Oskar Ledergerber Druckerei AG auf Verlangen des Kunden nach ihrer Wahl verpflichtet, die Sicherheiten insoweit freizugeben. 5. Die Verarbeitung oder Umbildung der von Oskar Ledergerber Druckerei AG gelieferten Waren durch den Kunden wird stets vom Kunden für Oskar Ledergerber Druckerei AG vorgenommen. Werden die Waren mit anderen Oskar Ledergerber Druckerei AG nicht gehörenden verarbeitet, so erwirbt Oskar Ledergerber Druckerei AG das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten und verarbeiteten Waren zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. 6. Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung sind Daten, Dokumente, Programme, Datenträger usw., welche durch Oskar Ledergerber Druckerei AG im Rahmen einer Auftragserfüllung generiert wurden, Eigentum der Oskar Ledergerber Druckerei AG. Eine Pflicht zur Herausgabe besteht nicht. VII. Gewährleistung 1. Oskar Ledergerber Druckerei AG gewährleistet für die Dauer von 12 Monaten ab Abnahme oder Ingebrauchnahme, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen nicht mit Mängeln behaftet sind. Für Rechtsmängel des Werkes haftet Oskar Ledergerber Druckerei AG nur insoweit, als sie die vertragsgemässe Verwendung des Werkes stören oder vereiteln wird. Ziffer X dieser AGB bleibt unberührt. 2. Das von Oskar Ledergerber Druckerei AG erbrachte Werk ist vom Kunden unverzüglich auf Mängel zu untersuchen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Kunde von Oskar Ledergerber Druckerei AG einen Korrekturabzug (Gut zur Ausführung bzw. Gut zum Druck) erhält. Zeigt sich ein offensichtlicher Mangel, ist dieser Oskar Ledergerber Druckerei AG innerhalb einer Frist von 1 Woche nach Ablieferung anzuzeigen, ansonsten entfallen die entsprechenden Gewährleistungsansprüche. Wird ein versteckter Mangel nicht innerhalb einer Frist von 1 Woche nach Entdeckung Oskar Ledergerber Druckerei AG durch den Kunden angezeigt, entfallen ebenfalls die entsprechenden Gewährleistungsansprüche. 3. Für den Fall, dass innerhalb der Gewährleistungsfrist Mängel an den erbrachten Werkleistungen vorliegen, wird Oskar Ledergerber Druckerei AG eine Nachbesserung vornehmen. Die Nachbesserung erfolgt nach Wahl von Oskar Ledergerber Druckerei AG durch Mängelbeseitigung oder Neuherstellung. Sie kann durch Oskar Ledergerber Druckerei AG verweigert werden, wenn sie nur mit unverhältnismässigen Kosten möglich ist. Eine Selbstvornahme durch den Kunden ist ausgeschlossen. Ist eine Nachbesserung unmöglich, mindestens zweimal fehlgeschlagen oder von Oskar Ledergerber Druckerei AG trotz angemessener Fristsetzung ohne Grund verweigert oder ungebührlich verzögert worden, so kann der Kunde durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung entsprechend dem Mangel herabsetzen. Beruht der Mangel der Werkleistung auf einem Umstand, den Oskar Ledergerber Druckerei AG entsprechend der Regelungen in VIII. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu vertreten hat, so kann der Kunde statt Erklärung des Rücktritts oder der Herabsetzung der Vergütung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. 4. Die Gewährleistung umfasst nicht Mängel an den erbrachten Werkleistungen, die aus der Verarbeitung von mangelhaftem Material, z. B. fehlerhaft angelegter digitaler Dokumente, resultieren, welches der Kunde an Oskar Ledergerber Druckerei AG zur Ver- und Bearbeitung geliefert hat. Mehraufwendungen für Oskar Ledergerber Druckerei AG, die durch die Lieferung von mangelhaftem Material durch den Kunden entstehen, werden gesondert berechnet. 5. Die Behebung von nicht unter die Gewährleistung fallenden Mängeln sowie nach Auftragserteilung vom Kunden gewünschte Änderungen, die bei Oskar Ledergerber Druckerei AG zu zusätzlichem Aufwand führen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Dies gilt ebenso für zusätzlichen Aufwand, der bei Oskar Ledergerber Druckerei AG aufgrund unklarer Vorgaben des Kunden, z. B. falsch ausgefüllter Auftragsformulare, oder durch unsachgemässe Behandlung der Werkleistung entsteht. 6. Die Dienstleistungen für Hosting und Application Service Providing stehen dem Auftraggeber grundsätzlich während 24 Stunden 7 Tage pro Woche zur Benutzung offen. Die Funktionen oder Erreichbarkeit der Hosting-Infrastruktur kann durch höhere Gewalt, aus technischen Gründen oder während Wartungsarbeiten vorübergehend beeinträchtigt oder unterbrochen werden. Oskar Ledergerber Druckerei AG übernimmt keine Haftung für daraus resultierende materielle und immaterielle Schäden. Ansprüche durch den Auftraggeber oder Dritte können nicht geltend gemacht werden. Bei Störungen in der Nutzung von Dienstleistungen steht dem Auftraggeber lediglich das Recht auf Rücktritt vom Vertrag zu, sofern er Oskar Ledergerber Druckerei AG über die Störung umgehend schriftlich informiert und zur Behebung zweimal eine angemessene Frist angesetzt hat. Angekündigte Unterbrechungen der Dienste, insbesondere infolge von Wartungsarbeiten, gelten nicht als Störungen. 7. Dienstleistungsverträge für Hosting und Application Service Providing werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, anderslautende schriftliche Vereinbarung vorbehalten. Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung kann jede Vertragspartei den Dienstleistungsvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten mittels eingeschriebenem Brief auf Monatsende auflösen, erstmals jedoch nach einer Mindestvertragsdauer von 6 Monaten. Eine ausserordentliche Auflösung ist nur möglich, wenn sich die beiden Parteien darüber einig sind. 8. Die von Oskar Ledergerber Druckerei AG erstellten Dokumente, Reproduktionsunterlagen (fotografische Aufnahmen, Daten, Dokumente, Datenträger usw.) und Werkzeuge bleiben Eigentum der Oskar Ledergerber Druckerei AG. 9. Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere bezüglich Schnittgenauigkeit, Originalgetreue der Reproduktion, Tonwert und Qualität der Druckträger (Papier, Karton, usw.), bleiben vorbehalten. Soweit Oskar Ledergerber Druckerei AG durch Zulieferer Toleranzen auferlegt werden, gelten diese auch gegenüber dem Kunden. 10. Für die rechtliche Zulässigkeit der Textinhalte ist der Auftraggeber verantwortlich. Mit dem «Gut zum Druck» übernimmt er alle Rechte und Pflichten, die mit dem Text zusammenhängen. Wird kein ausdrückliches «Gut zum Druck» erteilt, erfolgt die Übernahme der Rechte und Pflichten bei Druckbeginn bzw. bei der Online-Schaltung der Texte. Ohne «Gut zum Druck» lehnt Oskar Ledergerber Druckerei AG jede Haftung ab. VIII. Haftung 1. Oskar Ledergerber Druckerei AG haftet generell nur für eigenes vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten oder das seiner Erfüllungsgehilfen bzw. Subunternehmer. Für Körperschäden haftet Oskar Ledergerber Druckerei AG im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. 2. Nur bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten («Kardinalspflichten») durch Oskar Ledergerber Druckerei AG, haftet Oskar Ledergerber Druckerei AG begrenzt auf den voraussehbaren vertragstypischen Schaden auch für normale Fahrlässigkeit. Ersatz für weitergehende Schäden ist ausgeschlossen. 3. Unbeschadet einer etwaigen garantierten Beschaffenheit des Werkes haftet Oskar Ledergerber Druckerei AG für Folgeschäden insoweit, als sie ihre Ursache in der Abweichung des von Oskar Ledergerber Druckerei AG erbrachten Werkes von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit haben, und diese vertraglich vereinbarte Beschaffenheit den Kunden gerade vor bestimmten Folgeschäden absichern sollte. Ansonsten wird jede weitere Haftung für Mangelfolgeschäden ausgeschlossen. 4. Oskar Ledergerber Druckerei AG weist auf die Gefahren durch Viren und Eingriffe Dritter im Zusammenhang mit der Internetbenutzung hin. Oskar Ledergerber Druckerei AG haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde es unterlässt, nach dem Stand der Technik geeignete Vorsorgemassnahmen, insbesondere die Unterhaltung einer Firewall oder eines Virensuchprogramms, zu treffen. 5. Schadenansprüche für Datenverlust sind auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, wenn der Schaden bei ordnungsgemässer Datensicherung, insbesondere bei regelmässiger und gefahrenentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien, nicht eingetreten wäre. IX. Pflichten des Kunden 1. Der Kunde hat Datenträger, die er Oskar Ledergerber Druckerei AG zur Auftragserfüllung zur Verfügung stellt, mit seinem Namen und seiner Adresse zu versehen. Von allen an Oskar Ledergerber Druckerei AG übergebenen Daten hat der Kunde vor der Übergabe an Oskar Ledergerber Druckerei AG Sicherheitskopien anzufertigen. 2. Jegliches Material, das der Kunde an Oskar Ledergerber Druckerei AG zur Be- und Verarbeitung liefert, ist Oskar Ledergerber Druckerei AG frei Haus zu liefern. 3. Bei Aufträgen, die die drucktechnische Wiedergabe digitaler Daten zum Gegenstand haben, hat der Kunde Oskar Ledergerber Druckerei AG einen verbindlichen, aktuellen Laserausdruck zur Verfügung zu stellen. 4. Der Kunde hat eine gesonderte Vereinbarung mit Oskar Ledergerber Druckerei AG über Datensicherung oder Datenherausgabe zu treffen, ansonsten ist Oskar Ledergerber Druckerei AG berechtigt, ohne weitere Ankündigung gegenüber dem Kunden, Daten, die in Verbindung mit einem Auftrag stehen und für eine Ausgabe, d. h. für eine Umwandlung in visualisierter Form, gedacht sind, 2 Wochen nach Ablieferung zu löschen. Daten, die im Rahmen eines Auftrages bearbeitet wurden, dürfen 24 Monate nach Lieferung bzw. fertiger Bearbeitung der Daten gelöscht werden. 5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung des Auftrages zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente (Andrucke, Proofs, Kopien, Dateien und dergleichen) auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem Gut zum Druck und allfälligen Korrekturanweisungen versehen, innerhalb der vereinbarten Frist zurückzugeben. Oskar Ledergerber Druckerei AG haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler und von diesem selber ausgeführte Arbeiten und Korrekturen. Wird vereinbarungsgemäss auf die Unterbreitung von Kontroll- und Prüfdokumenten verzichtet oder ruft der Auftraggeber ohne diese direkt Dokumente, Programme oder Dateien ab, so trägt er das volle Risiko. Telefonisch aufgegebene Korrekturen und Änderungen müssen vom Auftraggeber schriftlich bestätigt werden, ansonst keine Rechtswirkungen abgeleitet werden können. 6. Eine Pflicht zur Aufbewahrung von Arbeitsunterlagen (Laserausdrucke, Proofs, Dateien, Andrucke usw. sowie Werkzeuge) besteht ohne schriftliche Vereinbarung nicht. Eine weitergehende Aufbewahrung ist separat zu vereinbaren und erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, insbesondere bleiben Risiken einer einwandfreien späteren Bereitstellung, auf Grund sich verändernder Bearbeitungstechniken vorbehalten. Die mit einer vereinbarten Aufbewahrung entstehenden Kosten für die Archivierung, erneute Aufbereitung, Formatierung und Ausgabe werden zusätzlich in Rechnung gestellt. X. Urheberrecht 1. Der Kunde hat dafür einzustehen, dass die Durchführung des Auftrags nicht die Rechte Dritter, insbesondere Vervielfältigungsrechte, verletzt. Der Kunde stellt Oskar Ledergerber Druckerei AG von allen Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei, die diese gegen Oskar Ledergerber Druckerei AG wegen der Ausführung eines Auftrags des Kunden geltend machen und übernimmt sämtliche Kosten, die Oskar Ledergerber Druckerei AG diesbezüglich anfallen. 2. Alle Urheber- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte an von Oskar Ledergerber Druckerei AG im Rahmen des Auftrages erstellten Skizzen, Entwürfen, Originalen, Daten etc. verbleiben, sofern mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde und dies rechtlich zulässig ist, bei Oskar Ledergerber Druckerei AG. Dies gilt insbesondere für jeden von Oskar Ledergerber Druckerei AG entwickelten Quellcode. Werden urheberrechtliche Verwertungsrechte entsprechend einzelvertraglicher Vereinbarung übertragen, so erfolgt dies für Rechte, die Oskar Ledergerber Druckerei AG selbst von Dritten ableitet nur in dem Umfang, der durch diesen Dritten Oskar Ledergerber Druckerei AG eingeräumt wurde. XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand Erfüllungsort ist Opfikon-Glattbrugg. Zur Beurteilung von Streitigkeiten ist das ordentliche Gericht in Zürich zuständig, sofern keine andere Abmachung getroffen wird. Anwendbar ist schweizerisches Recht.